Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freizeit- und Wirtschaftsdienst GmbH (FW GmbH) für den Erwerb von Event-Tickets über http://www.truck-grand-prix.de/ sowie den Besuch der Truck-Grand-Prix-Veranstaltung


1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für den Verkauf von Eintrittskarten zum Truck-Grand-Prix und seiner Nebenveranstaltungen über die Webseite http://www.truck-grand-prix.de/, ferner für den Besuch der damit zusammenhängenden Veranstaltung. Die AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Erwerb, der Lieferung von Eintrittskarten sowie etwaiger Leistungsstörungen. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellvorgangs, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese bindend akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Webseite http://www.truck-grand-prix.de/ abrufbar.

2. Vertragsabschluss
Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe der Bestellmengen und Absendung seiner Adresse sowie die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung bzw. bei Überweisung durch den rechtzeitigen Eingang der Zahlung bei der FW GmbH. FW GmbH nimmt das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail, Rechnungsstellung oder durch Zusendung der Eintrittskarten dem Kunden gegenüber an. FW GmbH behält sich das jederzeitige Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Für alle im Bestelldialog vom Kunden benannten Daten trägt dieser das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler gehen zu seinen Lasten. Etwaig Bestellfehler sind unverzüglich gegenüber der FW GmbH – entweder telefonisch oder per E-Mail – mitzuteilen. Andernfalls erlöschen alle Rechte auf Rückabwicklung des Geschäftes. Im Zweifel trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ihm diese Überprüfung nicht unverzüglich möglich war und er dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat.

Gibt der Besteller falsche Bank-/Kreditkartendaten ein und führt dies bankseits zu einer Rückweisung des Zahlungsauftrages, so trägt der Besteller die hieraus entstehenden Gebühren.

3. Anwendung des Fernabsatzgesetzes
Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich von terminierten Freizeitveranstaltungen, wie sie unter http://www.truck-grand-prix.de/ angeboten werden, keine Anwendung. Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

4. Lieferung
Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten und Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers. Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von der jeweiligen Zustelloption und Zahlungsart. Bei Zustelloption Abholung ist der Kunde verpflichtet, die bestellten Tickets bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FW GmbH, Hohenzollernstrasse 34, 56068 Koblenz abzuholen; eine Tickethinterlegung an der Kasse am Veranstaltungsort ist nicht möglich.

Die Ausgabe bzw. der Versand der Eintrittskarten erfolgt erst nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten.

5. Veranstaltungsausfall / Höhere Gewalt
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt; sollten einzelne Veranstaltungsteile aufgrund von Wetter oder sonstiger höherer Gewalt ausfallen, so ergibt sich hieraus keinerlei Erstattungsanspruch. Es besteht – außer bei endgültiger Absage der kompletten Veranstaltung oder Verlegung des Veranstaltungstermins auf einen Ersatztermin - kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten.

6. Datenschutz
Alle kundenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. FW GmbH ist ausdrücklich ermächtigt, kundenbezogene Daten an natürliche und/oder juristische Personen weiterzugeben, die mit der Abwicklung des Vorverkaufes oder der Veranstaltung betraut sind, insbesondere an den Veranstalter.

7. Zahlung
Die Zahlung der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich über die im Verkaufsformular angebotenen Bezahlarten und zu den dort genannten Bedingungen. FW GmbH ist in keiner Form verantwortlich dafür, dass etwaig abgesendete Bank- oder Kreditkartendaten von unberechtigten Dritten ausgespäht und in der Folge evtl. missbraucht werden. FW GmbH leistet in diesen Fällen keinen Schadenersatz.

Die Eintrittskarten verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum von FW GmbH. Ein Weiterverkauf an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. FW GmbH behält sich vor, solchen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, denen diese Karte von anderen Personen als FW GmbH oder deren autorisierten Vorverkaufsstellen zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft wurde.

8. Pflichten des Kunden bei Veranstaltungsbesuch
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen - insbesondere Flaschen und Dosen -, dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Der Kunde muß mit Kontrollen an den Eingängen rechnen, für den Fall der Kontrollverweigerung kann die FW GmbH oder die von ihr beauftragten Personen den Einlass verweigern.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken der Vorführung vor öffentlichem Publikum sind untersagt - jeder Missbrauch wird rechtlich geahndet.

9. Haftung, Gewährleistung
FW GmbH haftet für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von ihr schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit im Rahmen des Produkthaftungs-gesetzes. Im Übrigen haftet FW GmbH nur bei grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. FW GmbH haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen während der Nutzung des Online-Services auf der Webseite http://www.truck-grand-prix.de/ , die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und/oder der Stromversorgung zurückzuführen sind. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmodule unter http://www.truck-grand-prix.de/ nicht gewährleistet werden.

10. Die abgebildete Zuschauerordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingung.
Zuschauerordnung Nürburgring

A. Eintrittskarten
1. Jeder Zuschauer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das Betreten des Nürburgringgeländes ohne gültige Eintrittskarte ist als Erschleichen von Leistung strafbar.
2. Die Eintrittskarte gilt nur für die darauf vermerkten Tribünenbereiche. Soweit kein bestimmter Sitzplatz auf der Eintrittskarte vorhanden ist, gewährt die Eintrittskarte keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitz- bzw. Stehplatz.
3. Die Eintrittskarten bleiben auch gültig, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird. Eine Kartenrückgabe ist ausgeschlossen.
4. Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Rückzahlungsanspruch, es sei denn, bis zum Abbruch ist kein in das Gewicht fallender Teil der Veranstaltung abgelaufen. Steht dem Inhaber ein Teilanspruch zu, bestimmt die Nürburgring GmbH den Anteil nach billigem Ermessen.
5. Jeglicher Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten – beginnend mit dem Ablauf des letzten Tages der Veranstaltung – schriftlich geltend zu machen. Der Anspruch verjährt sechs Monate nach schriftlicher Geltendmachung.
6. Falls Sie den Zuschauerplatz vorübergehend verlassen, müssen Sie sich an der Kontrollstelle eine Kontrollkarte aushändigen lassen. Nur Eintrittskarte und Kontrollkarte berechtigen zum Wiederbetreten des Zuschauerplatzes.

B. Sicherheit / Tribünen
1. Auf den Tribünen müssen die Wege und Treppenbereiche aus Sicherheitsgründen freigehalten werden.
2. Je nach Auslastung der Zuschauerbereiche dürfen die Stehtribünen nach Aufforderung nicht zum Sitzen benutzt werden. Dadurch, dass Sie selbst auf diesen Tribünen stehen bleiben, ermöglichen Sie anderen Zuschauern, die wie Sie eine Eintrittskarte erworben haben, ausreichende Sicht auf das Geschehen.
3. Den Anordnungen der Rennleitung, der Ordner und des Absperrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung bedeutet Hausfriedensbruch.
4. Außer Sitzkissen dürfen keine sperrigen Gegenstände auf die Tribünen mitgenommen werden.
5. Übersteigen Sie nicht die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen! Sie gefährden sonst sich und andere.
6. Offenes Feuer, das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind strikt verboten. Sie gefährden ansonsten in hohem Maße andere Zuschauer, Veranstaltungsteilnehmer und nicht zuletzt sich selbst.
7. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Nürburgringgelände gebracht werden.
8. Das Mitbringen von Tieren in das Veranstaltungsgelände ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.

C. Umwelt
1. Der Nürburgring liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Verlassen Sie deshalb nicht die Wege, betreten Sie nicht die umliegenden Bachläufe und schädigen Sie bitte keine Pflanzen und Tiere.
Das Lagern, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Hierfür steht insbesondere der Campingplatz Müllenbach in unmittelbarer Nähe zum Nürburgring zur Verfügung.
2. Benutzen Sie für Ihren Abfall die bereitgestellten Abfallbehälter und trennen Sie Ihren Abfall dabei wie auf den Tonnen beschrieben.
Auf den Bedarfscampingplätzen erhalten Sie bei der Einfahrt verschiedenfarbige Abfallsäcke zusammen mit einer Umweltpfandkarte. Bei Abreise geben Sie die korrekt befüllten Abfallsäcke und die Pfandkarte beim Campingplatzkontrolleur ab und Sie erhalten dafür das Pfand zurück. (Hinweis: Ausgabe der Pfandkarte nicht auf allen Plätzen).
Bitte hinterlassen Sie Ihren Campingplatzbereich so sauber wie Sie Ihn vorgefunden haben.

D. Haftung
Die Nürburgring GmbH übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzliche Regelungen beruhen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen.
Insbesondere übernimmt die Nürburgring GmbH keine Haftung für Hörschäden gleich welcher Art.
Der Inhaber eventueller Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Nürburgring GmbH verpflichtet sich diese Ansprüche nicht geltend zu machen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen.
Im Gegenzug schließt die Nürburgring GmbH zugunsten des Inhabers eine Zuschauerunfallversicherung für Schäden durch rennteilnehmende Fahrzeuge während der Trainings- und Rennläufe ab.

E. Erste Hilfe
Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Kasse. Von dort aus besteht telefonische Verbindung zu den Erste-Hilfe-Diensten und zur Einsatzleitung.

11. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge sind gemäß § 312 Abs. 3 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch auf den Erwerb von Eintrittskarten nicht anwendbar. Die Anwendung von UN Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Koblenz, bzw. der Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, Koblenz.


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